Sparer aufgepasst: rechtswidrige Abschlusskosten in Riester-Verträgen
In bestimmten Fällen verlangen einige Versicherer von ihren Riester-Kunden doppelte Vertriebs- und Abschlusskosten für Teilbeträge der Verträge. Dies betrifft überwiegend Riester-Versicherte mit Kindern. Das Verhalten der Versicherungs-Unternehmen stuft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als rechtswidrig ein.
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