Rechtsschutzversicherung hat zwingende Pflicht zur unverzüglichen Entscheidung über angefragte Deckungszusage!
Eine Rechtsschutzversicherung darf die Entscheidung über eine Deckungszusage nicht einfach in die Länge ziehen. Das hat aktuell das Landgericht Krefeld ausdrücklich entschieden.
Weiterlesen auf: anwalt.de