Rechtsprechung: Versicherer darf nach Schadenregulierung Prämie anpassen
Bei einem streitigen Verkehrsunfall steht dem Versicherer ein Ermessensspielraum zu, ob er den Schaden reguliert. Im Zweifel müssen dann Versicherte eine Rückstufung ihrer Freiheitsklasse hinnehmen, auch wenn sie bestreiten, den Unfall verursacht zu haben.
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