Unerfüllter Kinderwunsch: Dann bekommen Eltern laut Gerichtsurteil die volle Kostenerstattung für die Kinderwunschbehandlung
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein Ehepartner gesetzlich und der andere privat versichert ist. Beide Versicherungen müssen die Übernahme der hälftigen Behandlungskosten zugesichert haben.
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