BGH zu Lebensversicherungen: Kein "ewiger Widerspruch" bei treuwidrigem Verhalten
Wegen eines Fehlers im VVG können bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen auch uralte Versicherungsverträge heute noch rückabgewickelt werden. Das "ewige Widerspruchsrecht" hat aber seine Grenzen, die der BGH nun auslotete.
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