Arbeitgeber zahlt Telefonkosten: Voraussetzungen für Steuerfreiheit
Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Handy zur Verfügung, das auch privat genutzt werden darf, muss der so erlangte geldwerte Vorteil nicht versteuert werden – wenn eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllt ist.
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