Wann ist man Versicherungsvermittler? Und wann nicht?
Wer Gruppenversicherungen anbietet, beispielsweise für Vereinsmitglieder oder Arbeitnehmer, kann laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Versicherungsvermittler gelten. Zumindest unter bestimmten Umständen. Das kann verwirrend sein: BaFin und IHK versuchen nun für Klarheit zu sorgen.
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