Trotz ärztlicher Bescheinigung: PKV-Anbieter muss nicht auf Risikozuschlag verzichten
Ein Krankenversicherer hatte wegen einer Erkrankung des Antragstellers einen Zuschlag erhoben. Dieser forderte ein Jahr nach Abschluss, dass darauf verzichtet wird. Denn die Krankheit habe sich seit Langem nicht mehr manifestiert. Der Versicherer aber stellte sich quer. mehr ...
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