Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden
Millionen Menschen erhalten Pflegegeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt: Diese Leistung ist kein pfändbares Einkommen. Das Urteil betrifft insbesondere Arbeitnehmer oder auch Rentner, die zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen oder zur Rente von Pflegebedürftigen, die sie betreuen, Pflegegeld erhalten.
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