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Landgericht Hamburg hält Immobiliardarlehen der BNP Paribas für sittenwidrig und nichtig

Landgericht Hamburg hält Immobiliardarlehen der BNP Paribas für sittenwidrig und nichtig © Pixabay

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.03.2023, Az. 325 O 110/22, einen Vermittler eines Immobiliardarlehens der BNP Paribas S.A., die in Deutschland auch unter der Marke Consors Finanz auftritt, dazu verurteilt, die von einem Verbraucher gezahlte Vermittlungsprovision in Höhe von 5.490 Euro zurückzuzahlen.

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