Die Pflichten des Maklers gehen auch bei Umdeckungen weit
Die Pflichten des Maklers gehen weit. Dieser zentrale Satz aus dem Sachwalterurteil zieht sich seit 1985 wie ein Mantra durch die Entscheidungen vieler Gerichte zur Maklerhaftung. Und der Satz gilt insbesondere auch bei Umdeckungen. Ein Überblick von Hans-Ludger Sandkühler.
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