BGH zur Schlüsselklausel in Versicherungsverträgen: Ein teures Versehen
Wer nicht gut auf seinen Schlüssel aufpasst, bei dem muss die Hausratversicherung nicht für einen Einbruchschaden aufkommen. Dies entschied der BGH in einem Fall zum AGB-Recht, der potenzielles Material fürs Examen sein könnte.
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