BGH erlaubt bei privatem Krankenversicherer Prämienanpassungsklausel
Weichen die tatsächlichen Leistungen einer privaten Krankenversicherung von der Kalkulation ab, darf sich das Unternehmen eine Anpassung der Prämien vorbehalten – auch wenn die Abweichung weniger als zehn Prozent im Jahr beträgt.
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