ARAG erneut verurteilt: Rechtsschutzversicherung muss Deckung bei Dieselklage leisten!
Das Landgericht Düsseldorf hat den Versicherungskonzern Arag verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group zu gewähren.
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