Ampel bei Rot überfahren: Halter muss trotz Behördenfehlern ein Fahrtenbuch führen
Obwohl wegen Schlampigkeit der Ermittler kein Täter festgestellt werden konnte, wurde der Halter des Fahrzeugs belangt. Degen wehrte er sich vor Gericht. Dabei spielte nicht nur der Vorwurf mangelnden Kooperations-Willens eine Rolle. mehr ...
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