Unzulässige Fahrtenbuchauflage nach Verkehrsverstoß | Recht | Haufe
Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, ist unzulässig, wenn die Behörde wegen des unaufgeklärten Verkehrsverstoßes keine zumutbaren eigenen Ermittlungen angestellt hat. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausführlich mit den ...
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