So weit geht die Beratungspflicht doch nicht
Wenn ein Kunde in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) abschließt, ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Beruf und Einkommen erst noch entwickeln. Wie es dann aber mit der Anpassung des Vertrags aussieht, war Gegenstand eines Gerichtsstreits.
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