Online-Abschlüsse: EU beschließt "Widerrufsbutton" | Recht - FONDS professionell
Auf Anbieter von online vertriebenen Finanz- und Versicherungsprodukten kommen neue Regeln zu. So müssen sie laut einer EU-Richtlinie einen "Widerrufsbutton" einbauen. Ferner fällt das ewige Widerrufsrecht.
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