OLG: Lebensversicherung muss bei Widerspruch Rückzahlung leisten | Recht | Haufe
Sind die Voraussetzungen für einen Widerspruch erfüllt, haben Versicherungsnehmer – anders als bei einer Kündigung – einen weitreichenden Rückzahlungsanspruch gegen die Versicherung. Kleine Abstriche müssen sie sich im Zweifel aber dennoch gefallen lassen. Eine Frau hatte eine fondsgebundene Lebensversicherung ...
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