Niemand muss sich selbst belasten: auch bei der Versicherung?
„nemo tenetur se ipsum accusare.“ Dieser Grundsatz wurde in einem Fall behandelt, bei dem eine Frau die Fragen eines Versicherers zu einem Brand in ihrem Restaurant nicht zureichend beantwortet haben soll. Die zur Debatte stehende Zahlung lag bei über 600.000 Euro.
Weiterlesen auf: AssCompact