Mieter müssen Gebäudeversicherer Auskunft geben
Mieterinnen und Mieter, die die Immobilie aus Versehen beschädigen, müssen den Gebäudeversicherer des Eigentümers über ihre Haftpflichtversicherung aufklären. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Der vierte Zivilsenat in Karlsruhe
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