Mathe-Genie haftet nicht nach EC-Kartenmissbrauch
Wer seine EC- oder Kreditkarte zusammen mit der dazugehörigen Geheimzahl aufbewahrt, handelt grob fahrlässig. Bei einem Missbrauch kann er daher nicht mit einer Entschädigung durch sein Geldinstitut rechnen. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regel. mehr ...
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