Hinweis auf Hausschwamm ist Sache des Verkäufers
Der neue Besitzer einer Immobilie wurde nicht darüber informiert, dass das Gebäude früher einmal unter einem Schädlingsbefall zu leiden hatte. Der Schaden war fachgerecht beseitigt worden. Der Käufer fühlte sich aber geprellt und forderte Schadenersatz. mehr ...
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