GKV: Fahrtkostenerstattung nur bei therapeutischer Maßnahme
Ein Beschäftigter hatte nach einer längeren Krankheit mit seinem Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben vereinbart. Die dabei anfallenden Fahrtkosten wollte er sich von seiner Krankenkasse ersetzen lassen. Die jedoch stellte sich quer. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH