Bürgergeld: Jobcenter muss Dachreparatur zahlen - auch wenn das Haus zu groß ist
Ehemalige Hartz-IV- und jetzige Bürgergeld-Bezieher können die angemessenen Kosten für den Erhalt ihrer Wohnung auch dann beim Jobcenter beantragen, wenn die selbst bewohnte Wohnung angeblich zu groß ist. Auch notwendige Dachreparaturkosten können übernommen werden, wenn sie angemessen sind und die Angemessenheitsgrenze für die Unterkunftskosten insgesamt nicht überschritten wird, urteilte am Mittwoch, 21. Juni 2023, das Bundessozialgericht in Kassel.
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