Wann liegt beim Versicherer eine Vertrauenshaftung vor?
In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der Versicherer nach Treu und Glauben aufgrund der Vertrauenshaftung zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen. Das haben die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) geurteilt.
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