Vertrag mit Pfando – BGH spricht Schadenersatz
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs macht Kunden des Pfandleihers Pfando Hoffnung auf Schadenersatz. Der BGH entschied am 16. November 2022, dass zwischen dem von Pfando gezahlten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs ein sittenwidriges Missverhältnis vorliegt, so dass von einem wucherähnlichen Rechtsgeschäft ausgegangen werden könne. Der Vertrag zwischen dem Kläger und Pfando müsse daher rückabgewickelt werden.
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