Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Stornoklausel der Debeka ab
Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert von der Debeka Lebensversicherung Unterlassung. Im konkreten Fall halten die Verbraucherschützer eine Stornoabzugsklausel für rechtswidrig. Der Versicherer soll bis 30. Mai eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
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