Kürzungen bei Riester-Rentenverträgen unwirksam
In den letzten Jahren haben einige Rentenversicherungen, einschließlich Branchenführern wie der Allianz, den Rentenfaktor bei Riester-Renten zum Nachteil der Sparer reduziert. Dies ist rechtlich nicht zulässig, da es eine einseitige und unangemessene Benachteiligung darstellt. Dadurch erhalten Versicherte im Ruhestand deutlich weniger Rente, obwohl ihr Sparguthaben unverändert bleibt.
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