Klage gegen Rückzahlungen von Coronahilfen
Ein Betrieb aus dem Landkreis Ebersberg klagt gegen die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Diese richte sich nicht nur gegen die Rückzahlung von Hilfen - im konkreten Fall geht es der Klage zufolge um 15.000 Euro - sondern auch gegen das Onlineverfahren, mit dem Rückforderungen ermittelt werden sollen.
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