Drei Jahres Frist – Einkommenssteuerbescheid – Krankenkasse – Nachzahlung
Folgender Fall beschäftigt uns erstaunlich häufig: Sie sind selbstständig in kleinerem Umfang tätig, zB. als Friseurin, als Erzieherin, als Handeltreibender, als Coach. Ihre Einkünfte in den Jahren 2018 und 2019 lagen so um die 15.000 EUR im Jahr. Zugleich sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert.
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