Auxilia-Rechtsschutz muss Diesel-Klage gegen VW decken / LG Rottweil sieht hinreichende Erfolgsaussichten
Die neue Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wirkt sich auch indirekt auf Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer aus. Die Auxilia-Versicherung muss die außergerichtlichen und erstinstanzlichen Kosten für eine Diesel-Klage gegen VW übernehmen. Das Landgericht Rottweil verurteilte Auxilia am 27. April 2023 in einer Deckungsklage zur Übernahme der Kosten. Anders als Auxilia sah das Gericht für die Klage im Diesel-Abgasskandal hinreichende Erfolgsaussichten (Az.: 3 O 63/23).
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