Silikonfugen sollen verhindern, dass Wasser in das Mauerwerk dringt. Aber wer haftet, wenn die Fugen undicht sind und dadurch ein Wasserschaden entsteht?
Kunden können, sofern sie wollen, auf eine Beratung zu Versicherungsprodukten verzichten. Allerdings ist nicht jeder Beratungsverzicht auch wirksam, wie ein aktuelles Urteil aus München zeigt.
Unsere Recherchen zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2024 (Az.: IV ZR 498/21) haben bisher nicht die erwünschte Klarheit erbracht (vgl. ‚vt‘ 04, 05 und 06/25). Sie fördern aber ganz deutlich zu Tage: Es gibt unterschiedliche, gegensätzliche…
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