Nackter Vermieter kein Grund für Mietminderung
Frankfurt/Main - Wenn der Vermieter sich nackt im Hof sonnt, ist das kein Grund für eine Mietminderung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
Weiterlesen auf: stern online