Unbegrenztes Widerrufsrecht wegen eines fehlenden Worts?
Ein Lebensversicherer hatte es in der Widerspruchs-Belehrung versäumt, einen Hinweis zu geben. So wollte dann der Versicherte auch nach Fristablauf die Rückabwicklung seines Vertrages erwirken. Im Streit der beiden entschied der Bundesgerichtshof. mehr ...
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