Lebensversicherung: BGH stärkt Widerrufsjoker
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil zum Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen gefällt. Danach liegt kein nur geringfügiger Belehrungsfehler vor, wenn die Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf die erforderliche Form des Widerspruchs enthält. Der Kläger kann folglich verlangen, dass sein Lebensversicherungs-Vertrag rückabgewickelt wird (Urteil vom 15. März 2023, IV ZR 40/21). weiterlesen
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