Diesel-Abgasskandal: Urteil gegen leistungsunwillige Rechtsschutzversicherung
Das Amtsgericht Köln hat geurteilt, dass die DEVK Rechtsschutz-Versicherung Deckungsschutz in einem Dieselverfahren gegen die Volkswagen AG gewähren muss. Betroffene Versicherte sollten sich gegen die Leistungsunwilligkeit der Rechtsschutzversicherungen wehren.
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