Wegen ungebeten ausgeteilter Werbung drohen sechs Monate Haft
Ein Wohnungsinhaber hatte seinen Briefkasten mit einem Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ versehen. Ein Werbetreibender setzte sich darüber hinweg und hat nun ernsthafte Konsequenzen zu tragen, so das eindeutige Urteil des Münchener Amtsgerichts. mehr ...
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