Wann der Fahrer bei Unfall mit geöffneter Autotür mithaftet
Wenn bei einem parkenden Auto plötzlich die Tür aufgeht, ist die Schuldfrage meist eindeutig. Doch wie liegt die Haftungsfrage, wenn sich der Unfall mit einer bereits länger geöffneten Autotür ereignet? Darüber hat das Landgericht Saarbrücken geurteilt.
Weiterlesen auf: AssCompact