Nutzungsausfallentschädigung für Fahrrad - Erfolgreiche Schadensersatzklage gegen Kfz-Haftpflichtversicherung
Das Fahrrad der Mandantin wurde bei einem Verkehrsunfall erheblich beschädigt und war nicht mehr fahrtüchtig. Der Mandantin fehlten die finanziellen Mittel, um die Reparaturkosten selbst aufzubringen. Nach Vorlage des Kostenvoranschlags der Reparaturwerkstatt zahlte der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners die Reparaturkosten erst mit erheblicher Verzögerung.
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