Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungsablehnung bei Verschweigen einer Krankschreibung wegen psychischer Belastung
Gestritten wird um den Fortbestand und Leistungsansprüche aus einer vom Kläger bei der Beklagten unterhaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Antragstellung im November 2013 verneinte der Kläger eine der Gesundheitsfragen, die wie folgt lautete: «Wurden sie in den letzten 10 Jahren aus einem oder mehreren der nachstehend genannten Gründen beraten, untersucht oder behandelt oder sind solche Maßnahmen vorgesehen? … e.) Erkrankungen oder Störungen der Psyche (z.B. depressive Stimmungen, Angstzustände, Belastungsreaktionen, Essstörungen, Erschöpfungszustände)?»
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