Gartenweg verbreitern wegen Behinderung ist keine außergewöhnliche Belastung
Muss ein behinderter Mensch außer der Terrasse hinter dem Haus auch ein Hochbeet im Vorgarten erreichen können? Nein, sagt der Bundesfinanzhof (BFH) und lässt keinen Abzug von außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung zu. Das ist die Begründung.
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