Arbeitszeitbetrug wegen Nichtausstempeln für Zigarettenpausen | Öffentlicher Dienst | Haufe
Wenn Beschäftigte einen Arbeitszeitbetrug begehen, indem sie vortäuschen, eine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, und Raucherpausen nicht korrekt dokumentieren, stellt dies eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar. In einem solchen ...
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