Versicherter Sturmschaden durch herausgerissenen Efeubewuchs?
Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob für einen Sturmschaden an einer Fassade Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung besteht, wenn dieser durch einen herausgerissenen Efeubewuchs hervorgerufen wurde.
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