OLG: Kein Schadenersatz von Bafin für Wirecard-Anleger
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Schadenersatzanspruch von früheren Wirecard-Anlegern gegenüber der Finanzaufsicht Bafin auch in zweiter Instanz verneint. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe nicht gegen die ihr obliegenden Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen, entschied das OLG nach Mitteilung vom Freitag.
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