Lebensversicherung im Erbfall: Todesfall-Leistung durch Widerruf verhinderbar.
Erben können Schenkung von Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung durch Widerruf verhindern (LG Frankenthal, Urteil vom 12.10.2022, Az. 8 O 165/22)
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