Besteht die Pflicht zur Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer?
In vermutlich dem Großteil der Arbeitsverhältnisse gilt bezüglich der Arbeitszeiterfassung auch nach der Entscheidungsbegründung des BAG nur eine eingeschränkte Pflicht für Arbeitgeber. Denn es gibt einen weiten Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung und nicht einmal einen „Formzwang“.
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