Widerspruchsbelehrung erfordert keine Fettschrift
Eine Widerspruchsbelehrung ist fester Bestandteil eines Versicherungsvertrages. Und ihre Wirksamkeit hängt auch von der Einhaltung bestimmter Formvorschriften ab. Doch muss der Begriff „Widerspruchsbelehrung“ in Fettschrift hervorgehoben sein?
Weiterlesen auf: AssCompact