Kein Entschädigungsanspruch bei verpasstem Anschlussflug
Wer seinen gebuchten Anschlussflug verpasst, möchte dafür entschädigt werden. In einem Fall urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main für die Airlines.
Weiterlesen auf: T-OnlineWer seinen gebuchten Anschlussflug verpasst, möchte dafür entschädigt werden. In einem Fall urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main für die Airlines.
Weiterlesen auf: T-Online