Pflegegeld ist kein Entgelt und kann nicht gepfändet werden
Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens soll das Pflegegeld mit einbezogen werden, so ein Insolvenzverwalter. Dieser Auffassung widersprachen allerdings die Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Wie sie ihren Beschluss begründeten. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag GmbH